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Anhängelast

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:07
von Bingum12
Falsche Anhängelast; Strafe

Moin,

wir haben doch hier im Forum einen Polizeibeamten.

Ich habe folgende Frage:

Mein Auto darf 2,1 t ziehen.

Wie hoch ist die Strafe in Deutschland, wenn man 2,7 t zieht und erwischt wird (Kontrolle)?

Stefan

Re: Anhängelast

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:48
von Scorpionhits
Das ist der Grund warum eine N27 nicht mehr wirklich trailerbar ist. Die Schiffe wiegen mit Trailer über 2,5 Tonnen.
Da sind nicht mehr viele PKWs überhaupt in der Lage das zu ziehen. Geschweige über die Alpen ans Mittelmeer....

Wenn die zulässige Anhängelast überschritten wird, liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Je nach Schwere des Falles drohen zwischen 30 und 425 Euro Bußgeld. Bei einer Überschreitung von mehr als 5 Prozent muss zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg gerechnet werden.

Es droht im Zweifel über die Punkte sogar der Führerscheinverlust....

https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/

Bei über 2T fängt das an bei 5%. Das ist im Zweifel der Aussenborder schon oft.... Das ist fliessend

Re: Anhängelast

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:59
von THM
Hallo Stefan,

das Wichtigste zum Thema Trailern hat Christof im Wiki schon beschrieben:
https://www.neptun-forum.de/app.php/kb/viewarticle?a=4

Bei Deiner Kombination (Zugfahrzeug ist limitierendes Element) kannst Du die Stützlast nach abziehen. Trotzdem bist jenseits von Gut und Böse. Außerdem können bei über 2 t der Fahrzeugführer und der Halter belangt werden, wenn das nicht die gleiche Person ist.

Technisch machst Du Dir die Kupplung kaputt und das führt mittelfristig zu einer teuren Reparatur. Meine Empfehlung: Leg Dir ein gescheites Zugfahrzeug zu, z.B. einen schweren SUV mit Allrad und Wandlerautomatik. Dann ist das Thema Kupplung erledigt und Rangieren auf unbefestigtem Untergrund ist kein Thema.

Gruß
Thomas

Re: Anhängelast

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 20:08
von Scorpionhits
Der Wiki Eintrag fasst es super zusammen. Allerdings gibt es neue Bußgelder und Punkte. Er müsste überarbeitet werden.

Mein Tip.
Neptun22 ist weiter kein Problem.

Die grösseren Schiffe zur Überführung ja, alles andere lässt man besser. Ein Audi A4 oder BMW 3er wiegt um die 2 Tonnen. Die Schiffe wiegen in der Regel mehr als das. Trägheit gemäß reisst dann der Trailer das Fahrzeug rum, nicht umgekehrt. Das ist im Zweifel nicht mehr zu kontrollieren.

Es sei den natürlich man hat einen Landrover Defender oder eine G-Klasse. Die sind entsprechend. Aber den beneide ich sowieso ;)

Re: Anhängelast

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 06:42
von Ole aus HB
Ich möchte noch ergänzen, dass im Falle einer Kontrolle sehr wahrscheinlich ein Weiterfahrverbot ausgesprochen wird. Sprich abkuppeln und entsprechendes Zugfahrzeugs besorgen. Im worst case (Unfall) wirst du große Probleme mit deiner Versicherung bekommen. Mein persönliches Fazit: nicht machen!

Wenn es um relativ kurze Distanzen geht, kann man sich evtl. ein Zugfahrzeug mieten, anstatt es zu kaufen.

Gruß,
Ole

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 16:01
von Black Earl
Dazu habe ich Mal eine Frage. Ist im Wiki für mich auch leider nicht ganz verständlich erklärt.
Ein bekannter hat sich die Tage meinen 2t anhänger ausgeliehen um damit ein Sofa zu holen. Er fragte mich dann ob es nur ein 2t anhänger sei. Sein Auto darf am Rande bemerkt 2,5 t ziehen. Da sagte ich zu ihm das Ding wiegt leer 500 kg das Sofa keine 100 warum macht er sich Sorgen. Er sagte dann das ein Kollege von ihm Mal verknackt worden ist weil er mit einem leeren großen anhänger mit hohem zulässigen Gesamtgewicht angehalten wurde und da sein Auto nicht das zulässige eingetragene Gesamtgewicht des hängers ziehen durfte. Reell war der anhänger natürlich so leicht das das Auto den ziehen durfte.

Also Mal so gesagt mein 2t anhänger wiegt leer 500 kg es sind 500kg irgendwas aufgeladen und mein Auto darf 1500 kg ziehen. Mache ich mich nu strafbar wenn ich damit losgurke?

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 16:27
von Scorpionhits
Wenn Du mit einem Sportbootanhänger ein Sofa transportierst, hast Du alleine schon aus der Tatsache ein Problem.

Da gibt es besondere Bedingungen....

Sportanhänger dürfen nur für den jeweiligen Verwendungszweck eingesetzt werden.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... anhaenger/

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 17:26
von Tiger
In Deutschlamd wird nicht vom tatsächlichen Gewicht ausgegangen, sondern von dem zulässigen Gesamt Gewicht.

Das selbe gilt für den Führerschein. Wer nur B hat ohne BE darf ein Fahrzeug mit Gesamt zulässige Gewicht von 3.5 Tonnen fahren

Beispiel

Fahrzeug 2 Tonnen und Anhänger mit zulässigen Gesamt Gewicht von 1.5 Tonnen ergibt 3.5 T darf man fahren

Bei 2 t auto und 1,8 t Anhänger sind es 3.8 t mit den normalen Führerschein B darf man nicht fahren.

Immer vom zulässigen Gesamt Gewicht ausgehen.

Wenn dein Auto 1.5 T ziehen darfst du aber einen Trailer von 2 T Gesamt Gewicht hast darfst du ihn nicht ziehen unabhängig vom tatsächlichen Gewicht

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 18:08
von Scorpionhits
@Bingum12

Schön das wir mal telefoniert haben :Daumen:
Wenn ich helfen kann, jederzeit!

Bild


Ich hab mal ein altes Foto meiner Neptun22 gefunden :Cool:

Irgendwo ist auch noch ein Foto wie ich Sie bekommen habe.

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 20:01
von Black Earl
Also mit dem be führerschein darf man meine beschriebene Konstellation fahren?

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 20:32
von Tiger
Nein, da dein Auto nur laut Papieren 1500kg ziehen darf und der Anhänger/Trailer ein zulässiges Gesamt Gewicht von 2t hat.

Wie gesamtes kommt nicht auf das tatsächliche Gewicht an sondern auf das zulässige Gewicht vom anhänger. In dem Fall ist dein Auto dafür nicht ausgelegt

Meine beschrieben Beispiele sind darauf ausgelegt das das Fahrzeug laut Papieren das auch ziehen kann

Re: Anhängelast

Verfasst: Sa 18. Mär 2023, 20:53
von THM
Black Earl hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 16:01 Dazu habe ich Mal eine Frage. Ist im Wiki für mich auch leider nicht ganz verständlich erklärt.
Zitat aus dem Wiki:
Die Anhängelast beschreibt das Gewicht, welches Tatsächlich von dem Zugfahrzeug gezogen wird.
D.h. bezogen auf die Anhängelast ist ein Anhänger dessen zul. Gesamtmasse über der Anhängerlast des Zugfahrzeugs liegt, unkritisch. Es kommt auf das aktuelle Gewicht des Anhängers an. Wenn die Fahrerlaubnis begrenzt, sind die zul. Gesamtmassen in Betracht zu ziehen. Bei dem verknackten Kollegen wird also die Fahrerlaubnis das Problem gewesen sein.

Gruß
Thomas

Re: Anhängelast

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 11:33
von Ole aus HB
Black Earl hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 16:01 Also Mal so gesagt mein 2t anhänger wiegt leer 500 kg es sind 500kg irgendwas aufgeladen und mein Auto darf 1500 kg ziehen. Mache ich mich nu strafbar wenn ich damit losgurke?
Nein. Es kommt auf das tatsächlich gezogene Gewicht an!

Re: Anhängelast

Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 16:18
von harry01
Ole aus HB hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 11:33
Black Earl hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 16:01 Also Mal so gesagt mein 2t anhänger wiegt leer 500 kg es sind 500kg irgendwas aufgeladen und mein Auto darf 1500 kg ziehen. Mache ich mich nu strafbar wenn ich damit losgurke?
Das ist nicht ganz korrekt.
Wenn Du einen Sportgeräteträger mit Grünem Kennzeichen hast darfst Du nicht irgendwas aufladen
Ein Boot ist in Ordnung.
Ein Boot und unter dem Boot noch ein Fahrrad zusätzlich auf dem Trailer geschnallt ist nicht in Ordnung.
Gibt mecker und Strafe von den Grünen die jetzt blau sind.
Wenn Du das Fahrrad allerdings in das Boot laden kannst dann ist das wieder OK.
Dein Auto darf 1500 Kg anhängelast ziehen.
Also darft Du ruhig einen Trailer für 3T der sagen wir mal 650 Kg wiegt anhängen und ein Boot mit 850 Kg aufladen.
Dann hast Du die 1500 Kg erreicht.
Du darfst nur nicht groß über die 1500 Kg von deinem Auto kommen.
Was der Trailer tragen darf ist nicht ausschlaggebend, sondern was insgesamt an deiner AHK hängt
Natürlich darft Du auch den Trailer nicht Überladen.
Zb: wenn es ein 2To Trailer ist der selbst 600Kg wiegt kannst Du nur 1400Kg aufladen.
Gruß Harald.

Ps: hoffe ich habe nicht für verwirrung gesogt

Re: Anhängelast

Verfasst: Di 21. Mär 2023, 07:16
von Ole aus HB
Richtig Harald! Ich war von schwarzem Kennzeichen / normalem Anhänger ausgegangen. :Daumen:

Re: Anhängelast

Verfasst: Di 28. Mär 2023, 22:42
von Tenovice
Ole aus HB hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 11:33
Black Earl hat geschrieben: Sa 18. Mär 2023, 16:01 Also Mal so gesagt mein 2t anhänger wiegt leer 500 kg es sind 500kg irgendwas aufgeladen und mein Auto darf 1500 kg ziehen. Mache ich mich nu strafbar wenn ich damit losgurke?
Nein. Es kommt auf das tatsächlich gezogene Gewicht an!
Es kommt auf die Betrachtungsweise an.

Betrachte ich das Fahrerlaubnisrecht, dann kommt es auf die zulässigen Gesamtmassen an.

Betrachte ich die StVZO, dann kommt es auf die tatsächlichen Gewichte an.

Betrachte ich das Ganze steuerrechtlich, kommt es auf die Zulassung des Anhängers bzw. die transportierte Ladung an.

Btw. Danke für den Hinweis. Ich überarbeite die Bußgelder im Wiki (schon angefangen)!

MfG
Christof