Hallo,
ich habe gehört, dass man auch bei älteren Booten im Ausland eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer mitführen sollte, da diese sonst gezahlt werden müßte. Hat damit jemand Erfahrungen?
Viele Grüße
Stefan
Bootsrechnung im Ausland
Hallo Stefan,
soviel ich weis ist das auch bei Neubooten nicht der Fall, soweit das Boot in Deuschland registriert ist und du dich im EU-Ausland befindest. Für nicht EU-Länder kann es sein das du nach ablauf einer Frist Einfuhrzoll bezahlen must.
In der Yacht stand mal ein Bericht das jemand seine Yacht nach einer Weltumsegelung bei der Wiedereinreise in die EU erneut versteuern mußte weil er länger als 3 Jahre weg war .
soviel ich weis ist das auch bei Neubooten nicht der Fall, soweit das Boot in Deuschland registriert ist und du dich im EU-Ausland befindest. Für nicht EU-Länder kann es sein das du nach ablauf einer Frist Einfuhrzoll bezahlen must.
In der Yacht stand mal ein Bericht das jemand seine Yacht nach einer Weltumsegelung bei der Wiedereinreise in die EU erneut versteuern mußte weil er länger als 3 Jahre weg war .
Mehrwertsteuer für Neptun
Hallo Leute,
Boote, die vor dem 1.1. 85 in Betrieb gingen, bleiben in den folgenden Ländern steuerfrei:
Schweden, Finnland und Österreich.
Vor dem 1.1. 87 steuerfrei:
Polen, Ungarn Tscheschien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland.
Bei Booten, die vor dem 1.1.96 in der EU in Betrieb genommen wurden, wird unterstellt, daß die Steuer mal bezahlt wurde.
Was Frank erwähnte, daß mal jemand, der nach Jahren im Ausland beim Eintritt in die EU Steuern bezahlen sollte, trifft zu, aber die Kiffer sitzen nun mal nicht nur in Berlin, sondern können auch bei Zoll auftreten.
Viele Grüße
Rolf, der sich freut, eine alte Gurke zu fahren
Boote, die vor dem 1.1. 85 in Betrieb gingen, bleiben in den folgenden Ländern steuerfrei:
Schweden, Finnland und Österreich.
Vor dem 1.1. 87 steuerfrei:
Polen, Ungarn Tscheschien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland.
Bei Booten, die vor dem 1.1.96 in der EU in Betrieb genommen wurden, wird unterstellt, daß die Steuer mal bezahlt wurde.
Was Frank erwähnte, daß mal jemand, der nach Jahren im Ausland beim Eintritt in die EU Steuern bezahlen sollte, trifft zu, aber die Kiffer sitzen nun mal nicht nur in Berlin, sondern können auch bei Zoll auftreten.
Viele Grüße
Rolf, der sich freut, eine alte Gurke zu fahren