Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

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Ulli22
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Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

Beitrag von Ulli22 » Di 16. Jun 2020, 10:59

Hallo,

bin ja gerade dabei meine Neptun 22 wieder herzurichten. Bin gerade dabei mir einen Segelclub zu suchen. Der örtliche Club hat mir jetzt seine Satzung und Richtlinie zugeschickt. Da steht unter anderem drin: "Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, schwerbehindert oder erwerbsunfähig
sind, sind von Arbeitseinsätzen und Ordnungsdienst befreit."

Blöderweise ist das so das Durchschnittsalter der Vereinsmitglieder wenn ich das richtig verstanden habe. Da ich jetzt als Neuling mit 44 dazu komme Frage ich mich ob ich jetzt da dann alleine den Hammer schwingen darf?

Auch dieser Satz stört mich: "
Mitglieder, die ab 1.1.1996 dem Verein beitreten, können bis zum Ablauf des 3. Jahres nach
endgültiger Aufnahme einen Stegliegeplatz nur dann und nur solange belegen, wie kein
Mitglied mit älteren Rechten einen Anspruch geltend macht.“


Ist so ein Satz üblich? Wie kennt ihr das?

Bin gespannt auf Eure Antworten. Bitte sachlich bleiben.

Danke.

LG Ulli
Virus

Re: Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

Beitrag von Virus » Di 16. Jun 2020, 12:12

Na, da kann ja schon was auf dich zukommen! :D



Willy
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Apachenpub
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Re: Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

Beitrag von Apachenpub » Di 16. Jun 2020, 12:21

Hallo Ulli,

Die erste Regelung finde ich unkritisch, wenn die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden definiert ist. Das müsste in der Satzung stehen. Und ich wäre froh, wenn ich Arbeitsstunden ableisten könnte, aber mein aktueller Verein nimmt sich viel lieber das - eigentlich als Kaution hinterlegte - Geld.
Die Liegeplatz-Regelung finde ich komisch. Da ist Stress angesagt. Und eine so lange Wartezeit kenne ich auch nicht.
Hoffe, Du findest trotzdem einen schönen Verein.

Cheers

Ekki
---
Neptun 22 "ApachenPub" - BJ. 1973 - Segelnummer 1668 - Rufzeichen DD6292 - Liegeplatz: Workumer Jachthafen
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landi
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Re: Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

Beitrag von landi » Di 16. Jun 2020, 13:06

Ulli22 hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 10:59 Mitglieder, die ab 1.1.1996 dem Verein beitreten, können bis zum Ablauf des 3. Jahres nach
endgültiger Aufnahme einen Stegliegeplatz nur dann und nur solange belegen, wie kein
Mitglied mit älteren Rechten einen Anspruch geltend macht.“
Hallo Ulli,

die Anzahl der Arbeitsstunden sollte angegeben sein und sollte im Verhältnis zur Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag stehen, dann ist es so wie ich es kenne problemlos und dann auch okay.

Der Anspruch auf einen Stegliegeplatz sollte auch in diesem Verhältnis zu den Gebühren und Beiträgen stehen. Wenn das Verhältnis nicht stimmt, dann suche Dir lieber nen anderen Club. Was zu klären wäre ist der Begriff "nach endgültiger Aufnahme". Was ist Voraussetzung für die endgültige Aufnahme und nach welcher Frist findet die statt? Ist eine Frist angegeben innerhalb Du den Liegeplatz räumen musst wenn ein Anspruch geltend gemacht wird?

Wie gesagt, wenn die Aufnahmegebühr und der Mitgleidsbeitrag günstig wäre, dann könnte man über so ein Modell nachdenken. Aber auch das persönliche Umfeld muss stimmen - ist immerhin ein Verein und Du wärest Vereinsmitglied...

Gruss, Jürgen
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Re: Fragen zur Vereinssatzung eines Segelclubs

Beitrag von jan himp » Di 16. Jun 2020, 15:43

Moin Ulli,
ich bleibe mal nicht sachlich, weil ich mich in der Materie auskenne.
Die Sache mit den Arbeitsstunden muß sein, ist von allgemeinem Interesse.

Normalerweise werden Mitglieder nach einem Jahr aufgenommen und haben vorher einen Gastgliegeplatz,
wenn einer frei ist.
Angesichts des Nachwuchsmangels nehmen heut einige Clubs neue Mitglieder ohne Wartezeit auf, wenn sie einen Bürgen haben.

Normal hat ein Segelclub 30 % Spiesser, die sich elitär vorkommen und solche merkwürdigen Satzungen verbrechen.
Tennisclubs sind in der Nach-Steffi-Zeit ähnlich betroffen.
Auf bestimmte Berufsgruppen wird hier nicht eingegangen.

Bei Euch liegt der Anteil jetzt altersbedingt bei ca. 80 %, von denen einige nicht mehr wissen, welcher Schwachsinn drin steht.
Die gelten praktisch als schmerzfrei.

Also Finger weg von dem Club. Woanders wartet man auf Aktive.

Gruß,

Rolf,

der aufgrund des Alters eigentlich offiziell keine Arbeitsstunden leisten muß.
ehem. NEPTUN 20 Nr. 848

Wir halsen auch für Enten!
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