Fenstereinbau
Moin,
ich brauche mal euren Rat.
Ich habe vor wenigen Monaten neue Fensterscheiben bei meiner Neptun 22 Miglitsch bekommen.
Leider sind die Fensterscheiben so eingebaut worden, dass sich innen „Taschen“ gebildet haben.
Also, das Gummi lag innen nicht überall am Fenster fest an.
Die Werft hat, aufgrund meiner Reklamation, nachgebessert.
Nun steigen die Temperaturen und die Fenstergummis werden weicher.
Die Folge ist, dass nun außen die Fenstergummis nicht mehr anliegen.
Ich vermute, die Fensterscheiben sind zu groß und deshalb wird das Gummi weggedrückt.
Ich habe natürlich wieder bei der Werft reklamiert.
Die Werft will nun nicht mehr nachbessern, obwohl diese in der Gewährleistungspflicht steht.
Habt Ihr Erfahrungswerte bei Rechtsstreitigkeiten mit Werften?
Stefan
Rechtssteitigkeiten
Re: Rechtssteitigkeiten
Erfahrungen mit solchen Rechtsstreitigkeiten habe ich glücklicherweise keine, würde aber folgende Punkte beachten:
Viel Erfolg
Thomas
- Schriftlich reklamieren mit Bestätigung (Einschreiben)
- Innerhalb von 6 Monaten reklamieren (wegen Beweislastumkehr)
- Wird das Problem als "kein Mangel" abgetan, ggf. Gutachter einschalten
- Rechtsschutzversicherung kontaktieren bzw. Anwalt einschalten
Viel Erfolg
Thomas
Pax optima rerum
Neptun 25 KS "Whisky", Volvo MD2010, Rufzeichen DC3051, MMSI 211 114 650, Liegeplatz: Barth
Neptun 25 KS "Whisky", Volvo MD2010, Rufzeichen DC3051, MMSI 211 114 650, Liegeplatz: Barth
Re: Rechtssteitigkeiten
Moin...
Innerhalb von 10 Tagen reklamieren!!
Ansonsten kann man auch hier mal schauen:
https://www.handwerksblatt.de/unternehm ... geschlagen
Ein Handwerker kann eine Nachbesserung allerdings ablehnen, wenn die zu erwartenden Kosten der Nachbesserung unverhältnismäßig sind. Damit begibt sich der Handwerker allerdings grundsätzlich auf dünnes Eis, denn die wahren enstehenden Kosten kann man selbstverständlich nur mit einer Nachbesserung nachweisen. Geschätzte 85% der Fälle werden im Zweifelsfall vor Gericht zu Ungunsten des Handwerkers entschieden.
Innerhalb von 10 Tagen reklamieren!!
Ansonsten kann man auch hier mal schauen:
https://www.handwerksblatt.de/unternehm ... geschlagen
Ein Handwerker kann eine Nachbesserung allerdings ablehnen, wenn die zu erwartenden Kosten der Nachbesserung unverhältnismäßig sind. Damit begibt sich der Handwerker allerdings grundsätzlich auf dünnes Eis, denn die wahren enstehenden Kosten kann man selbstverständlich nur mit einer Nachbesserung nachweisen. Geschätzte 85% der Fälle werden im Zweifelsfall vor Gericht zu Ungunsten des Handwerkers entschieden.
Neptun 25 #139