Da bin ich so frei:Virus hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2019, 19:55 Die Stützlast darf der Anhängelast zugerechnet werden, nicht aber dem Trailer Gewicht.
Also wenn der Trailer 2000Kg wiegt und 100Kg Stützlast darf, ist ein Auto mit 1900Kg Anhängerlast ausreichend.
Ein 2000Kg Trailer mit 100Kg Stützlast darf nur 2000Kg wiegen.
Willy
Die Stützlast wirkt vertikal auf die Anhängerkupplung und "drückt" das Zugfahrzeug herunter. Ein Auto welches ohne Anhänger 2000kg wiegen würde, wiegt mit angehängten Anhänger (bei angenommenen 100kg Stützlast) eben 2100kg.
Die Stützlast wird vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers heruntergerechnet und dadurch ergibt sich die Anhängelast!
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht um die Stützlast überschritten werden. Hierbei ist zu beachten, dass es einen Unterschied macht, ob man vom zgG des Anhängers spricht oder von der Anhängelast. Das zgG des Anhängers findet sich in Fahrzeugschein desselben. Die zulässige Anhängelast findet sich im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs.
Wenn ich ein solches Gespann wiege, wird zuerst das Zugfahrzeug gewogen, dann das gesamte Gespann, dann der angehängte Anhänger und dann der abgehängte Anhänger.
Ich hatte da auch mal was ins Wiki geschrieben!